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BVerwG, 24.02.1995 - 7 B 263.94 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Stillegung eines Kamins wegen Rauchgasimmissionen - Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht - Mangel der gerichtlichen Überzeugungsbildung - Duldungspflicht gegenüber Immissionen
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 14.10.1993 - 12 A 198/91
- OVG Schleswig-Holstein, 28.09.1994 - 1 L 11/94
- BVerwG, 24.02.1995 - 7 B 263.94
- OVG Schleswig-Holstein, 22.05.1996 - 1 L 11/94
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 29.04.1988 - 7 C 33.87
Feueralarmsirene - Art. 14 GG, ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung
Auszug aus BVerwG, 24.02.1995 - 7 B 263.94
Da das Urteil, gleichgültig welchem Verständnis seiner Gründe man folgt, mithin verfahrensfehlerhaft zustandegekommen ist, nimmt der Senat dies zum Anlaß, die Rechtssache gemäß § 133 Abs. 6 VwGO zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurückzuverweisen, Bei der erneuten Bearbeitung der Streitsache wird das Oberverwaltungsgericht zu beachten haben, daß nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats kein Anlaß besteht, die grundlegenden Maßstäbe, mit denen das private und das öffentliche Immissionsschutzrecht die Grenze für eine Duldungspflicht gegenüber Immissionen und damit deren Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit gegenüber der "Nachbarschaft" im Ansatz bestimmen, unterschiedlich auszulegen (vgl. Urteil vom 29. April 1988 - BVerwG 7 C 33.87 - BVerwGE 79, 254 [BVerwG 29.04.1988 - 7 C 33/87] m.w.N.). - OVG Rheinland-Pfalz, 30.11.1993 - 7 A 12014/92
Betrieb eines offenen Kamins; Zeitliche Betriebsbeschränkung
Auszug aus BVerwG, 24.02.1995 - 7 B 263.94
Vielmehr hat es einen solchen Rechtssatz in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte (VGH Mannheim, Urteil vom 5. September 1989 - 10 S 1712/88 - NJW 1990, 1930 [VGH Baden-Württemberg 05.09.1989 - 10 S 1712/88]; OVG Koblenz, Beschluß vom 30. November 1993 - 7 A 12014/92 - UPR 1994, 273 f.) nur für den Regelfall aufgestellt und unter Hinweis auf § 19 der 1. BImSchV ausdrücklich anerkannt, daß Besonderheiten denkbar sind, die eine abweichende Beurteilung rechtfertigen können. - VGH Baden-Württemberg, 05.09.1989 - 10 S 1712/88
Immissionsschutz des Nachbarn: Luftverunreinigung durch Kleinfeuerungsanlage
Auszug aus BVerwG, 24.02.1995 - 7 B 263.94
Vielmehr hat es einen solchen Rechtssatz in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte (VGH Mannheim, Urteil vom 5. September 1989 - 10 S 1712/88 - NJW 1990, 1930 [VGH Baden-Württemberg 05.09.1989 - 10 S 1712/88]; OVG Koblenz, Beschluß vom 30. November 1993 - 7 A 12014/92 - UPR 1994, 273 f.) nur für den Regelfall aufgestellt und unter Hinweis auf § 19 der 1. BImSchV ausdrücklich anerkannt, daß Besonderheiten denkbar sind, die eine abweichende Beurteilung rechtfertigen können.
- OVG Schleswig-Holstein, 22.05.1996 - 1 L 11/94
Abwehranspruch; Nachbar; Schädliche Umwelteinwirkung; Kamin; Besondere Umstände; …
Auf die von der Klägerin erhobene Nichtzulassungsbeschwerde hat das Bundesverwaltungsgericht durch Beschluß vom 24. Februar 1995 (- 7 B 263.94 -) das Urteil des Senates vom 28. September 1994 aufgehoben und den Rechtsstreit zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen.